Gesetzliche Verpflichtung zur Risikofrüherkennung


Seit dem 01.01.2021 wurde das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) im Rahmen der Neuordnung im Sanierungs- und Insolvenzrecht angepasst. Diese Restrukturierungsrichtlinie hat bei Nichteinhaltung oder mangelder Umsetzung im Unternehmen oder Verein Konsequenzen, die auch finanziell bis hin zur Liquidation des Privatvermögens reichen. 

Spätestens hier sollten kaufmännische Verantwortliche im Unternehmen oder Verein, aber auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, hellhörig werden - und handeln!

Doch es gibt einfache Lösungen, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Risikofrüherkennung nachzukommen und um sich die erforderlichen Gutachten zur Enthaftung für Unternehmen und Vereine zu sichern.


StaRUG - Worum geht es?

Als Geschäftsleiter einer juristischen Person, also beispielsweise einer GmbH oder auch eines Vereins, gibt es seit Anfang 2021 eine gesetzliche Verpflichtung zur Früherkennung von Risiken. Diese Verpflichtung läuft unter der Bezeichnung StaRUG und steht für das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzt.

Doch die wenigsten Geschäftsleiter kennen dieses Gesetz und noch wenige haben eine Vorstellung davon, welche Auswirkungen dieses Gesetz auch auf die privaten Finanzen hat.


Kaufmännische Verantwortliche sind verpflichtet:

  1. Erkennen einer gefährdenden Entwicklung.
  2. Dokumentation der Erkenntnisse.
  3. Ergreifung geeigneter Gegenmaßnahmen.
  4. Unverzügliche Berichterstattung an die Aufsichtsorgane.

Dieses gilt aber auch durch die Ausstrahlungswirkung für die Geschäftsleitungsorgane von Unternehmensträgern anderer Rechtsformen.

Hier ist ein starker Riskmanager und Mehrwertpartner mit dem passenden Lösungsportfolio ideal, um ernste Konsequenzen abzuwenden.


Als kaufmännisch Verantwortlicher eines Unternehmens oder Vereins stellen Sie sich vielleicht jetzt zwei Fragen:

  1. Was ist zu tun, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden?
  2. Wer steht bei der Risikoeinschätzung und der möglichen Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen als Riskmanager und Mehrwertpartner zur Seite?

 



Einführung eines Risikofrüherkennungssystems

Die Antwort auf die erste Frage besteht aus vier Schritten.

  1. Erkennung: Im ersten Schritt geht es um die Analyse mittels maßgeschneiderten RiskChecks. Diese helfen dabei, Risiken aufzudecken.
  2. Dokumentation: Einzelne Bereiche werden auf den Prüfstand gestellt und mit einem Ampelsystem bewertet. Am Ende steht eine gutachterliche Stellungnahme.
  3. Berichterstattung: Diese gutachterliche Stellungnahme dient der Berichterstattung an die Aufsichtsorgane und der Enthaftung der kaufmännischen Verantwortlichen.
  4. Einleitung von Gegenmaßnamen: Wurden im Rahmen eines RiskChecks Risiken entdeckt, dann sind entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Als Ihr regionales Gewerbezentrum in Bad Säckingen, kann ich als Ihr Riskmanager, Ihnen bei der Ermittlung von bestandsgefährdenden Risiken und in weiten Teilen auch bei der Einleitung von Gegenmaßnahmen zur seite stehen.

Es ist höchstwahrscheinlich nicht die Frage, OB Sie von einem Risiko betroffen sind, sondern nur WANN. Ein RiskCheck bringt nicht nur Klarheit, sondern auch das gute Gefühl, rechtssicher enthaftet zu sein.


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