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Wer haftet bei einem Unfall auf Ihrem Gehweg

Der Herbst zeigt sich oft von seiner schönsten Seite: Bunte Blätter, klare Luft und Sonnenschein laden zum Genießen ein. Fallen die Blätter jedoch auf Gehwege und werden durch Regen feucht, entsteht schnell eine gefährliche Rutschgefahr.

Damit Passanten sicher unterwegs sind, muss Herbstlaub regelmäßig vom Gehweg entfernt werden. Doch wer ist dafür zuständig und wer haftet, wenn es trotz Räumungspflicht zu einem Unfall kommt?


Die Frage der Haftung

Für die Beseitigung von gefallenem Laub auf Gehwegen können je nach Ort unterschiedliche Stellen zuständig sein. Dazu zählen die Kommune, Hauseigentümer oder Mieter.

  • die Kommune,
  • die Hauseigentümer
  • oder die Mieter.

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden für die Straßenreinigung zuständig. Dazu kann auch gehören, im Herbst Blätter auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zu entfernen und zu entsorgen. Kommunen können diese Pflicht jedoch per Satzung auf Hauseigentümer übertragen, ähnlich wie beim Räumen von Schnee. Dann müssen Eigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass der Eingangsbereich und angrenzende Gehwege sicher passierbar bleiben.

Bei einem Eigenheim ist in der Regel der Eigentümer für diese Aufgabe verantwortlich. Bei Mehrfamilienhäusern kann die Reinigungspflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. Der Vermieter bleibt dennoch in der Pflicht: Er muss regelmäßig prüfen, ob die Gehwege ordnungsgemäß gereinigt sind und keine Rutschgefahr besteht.

In vielen Städten gelten je nach Straßenart unterschiedliche Vorgaben. Auf größeren Straßen übernimmt häufig die kommunale Stadtreinigung die Laubbeseitigung. An kleineren oder nicht ausgebauten Straßen liegt die Pflicht dagegen oft bei den Anliegern, also den Grundstückseigentümern.


Wie muss geräumt werden

Eine feste Vorgabe dafür, wie häufig Du Gehwege von rutschigem Laub befreien musst, gibt es nicht. Die Räumpflicht orientiert sich jedoch an den Regeln für den Winterdienst: Werktags sollte der Gehweg zwischen 7 und 20 Uhr frei sein, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.

Möchtest Du zum Räumen einen Laubbläser verwenden, gelten zusätzliche Ruhezeiten. Laute Geräte dürfen in der Regel werktags nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr genutzt werden. Leisere Geräte mit EU-Umweltzeichen darfst Du werktags auch zwischen 7 und 20 Uhr einsetzen.


Welche Versicherung bezahlt im Schadensfall

Führt feuchtes Herbstlaub zu einem Unfall, kann je nach Situation die private Haft­pflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflichtversicherung leisten. Die Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflichtversicherung ist vor allem bei vermieteten Immobilien, Mehrfamilienhäusern oder unbebauten Grundstücken mit Verkehrssicherungspflichten wichtig. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus sowie für Mieter greift in der Regel die private Haft­pflichtversicherung.

Eine Haft­pflichtversicherung prüft, ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Trägt die verletzte Person eine Mitschuld, etwa weil das nasse Laub deutlich erkennbar war, kann sich die Leistung entsprechend verringern.


Kontaktfoto

Fred Rünzi
Versicherungsfachmann (IHK)

Hauptstrasse 14
79713 Bad Säckingen

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