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Küchenbrand - Welche Versicherung zahlt

Die Küche gilt als einer der häufigsten Orte für Wohnungsbrände. Fast die Hälfte aller Wohnungsbrände entsteht hier, wie die Grafik zeigt. Besonders der Herd birgt Risiken: Ein unbeaufsichtigter Topf kann überkochen oder das Essen kann anbrennen. Auch ein versehentlich eingeschaltetes Kochfeld kann Gegenstände und Geräte in unmittelbarer Nähe entzünden.

Gebäudeversicherung Hochrhein

Quelle: vfdb-Brandschadenstatistik 2020, n=529


Küchenbrand - Versicherungsschutz

Nach einem Küchenbrand hängt der Versicherungsschutz davon ab, was beschädigt wurde und welche Leistungen Dein Vertrag vorsieht. Für Schäden am Gebäude und am Hausrat sind meist unterschiedliche Versicherungen zuständig.

  • Wohngebäudeversicherung: Sie kann Schäden am Gebäude und an fest eingebauten Bestandteilen übernehmen, zum Beispiel an Böden, Heizkörpern oder der Elektroinstallation. Auch Folgeschäden durch Löschwasser können je nach Tarif mitversichert sein.
  • Haus­rat­ver­si­che­rung: Sie kann für beschädigte bewegliche Gegenstände in Deinem Zuhause leisten, etwa für Möbel, Teppiche und elektronische Geräte. Je nach Vertrag sind auch Wertsachen in vereinbartem Umfang sowie Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten oder die Lagerung des Hausrats abgesichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Privathaftpflichtversicherung wichtig sein. Sie prüft, ob Du gegenüber geschädigten Nachbarn oder deren Versicherern zum Schadensersatz verpflichtet bist, und leistet bei berechtigten Ansprüchen oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung schützt Dich bei Schadensersatzansprüchen Dritter, nicht jedoch bei Kürzungen durch Deinen eigenen Wohngebäude- oder Hausratversicherer. Damit grob fahrlässiges Verhalten nicht zu einer Leistungskürzung führt, sollte in Deinem Vertrag der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart sein. Viele Tarife enthalten diese Regelung bereits.


Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Viele moderne Tarife enthalten die Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ (oder ähnlich). Dann zahlt der Versicherer auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden – oft unbegrenzt oder bis zu einer bestimmten Summe.
Ältere Verträge oder günstige Basis-Tarife verzichten häufig nicht oder nur eingeschränkt. Stiftung Warentest und Verbraucherschützer raten daher dringend zu Tarifen mit (möglichst vollständigem) Verzicht, da die Deckungslücke existenzgefährdend sein kann.
 
Praktische Tipps
  • Prüfen Sie Ihre aktuellen Versicherungsbedingungen genau (Stichwort „grobe Fahrlässigkeit“ oder „Verzicht auf Einrede“).
  • Bei einem Schadenfall: Verhalten und Ablauf möglichst genau dokumentieren. Der Versicherer prüft genau, und Streitigkeiten landen oft vor Gericht.
  • Bei Streit mit dem Versicherer kann eine anwaltliche Beratung (Versicherungsrecht) sinnvoll sein.
  • Beim Neuabschluss oder Wechsel: Auf den vollständigen oder weitgehend unbegrenzten Verzicht achten – das ist eines der wichtigsten Leistungsmerkmale.

Wir überprüfen Deine Wohngebäudeversicherung auf grobe Fahrlässigkeit. VM1 - Ver­sicherungs­makler macht das unkompliziert und kostenlos.


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Fred Rünzi
Versicherungsfachmann (IHK)

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