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Elementarversicherung in der Gebäudeversicherung!

Die Bundesregierung plant eine Neuregelung der Ge­bäude­ver­si­che­rung. Sie möchte, dass Naturkatastrophen besser abgesichert werden. Derzeit ist es nicht verpflichtend, dass ein Hausbesitzer in der Ge­bäude­ver­si­che­rung auch eine Elementarschadenversicherung abschließen muss. 

Dem Eckpunktepapier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen auch Elementarschäden beinhalten. Auch bestehende Ge­bäude­ver­si­che­rungen sollen auf Elementarschäden umgestellt werden. 

Grund für dieses Vorgehen sind zunehmende Naturkatastrophen wie im Ahrtal. Dort musste der Staat finanzielle Hilfe leisten für Eigentümer, die keine Elementarschadenversicherung hatten. Dies stellt natürlich eine Ungleichbehandlung dar. 

Laut Deutscher Versicherungswirtschaft sind nur 59% der Gebäude auch gegen Elementar versichert. Dies liegt sicherlich auch an dem Beitrag für diese Absicherung. Der Beitrag ist abhängig von der Lage des Gebäudes. Liegt das versicherte Objekt nahe an einem Fluss, steigt der Beitrag. 

Das Gesetz ist in Planung. Ich empfehle jedem Gebäudeeigentümer eine Elementarschadenversicherung. 

 

 


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Fred Rünzi
Versicherungsfachmann (IHK)

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